BAMF Berufssprachkurs
Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Aufbauend auf den Integrationskursen bereiten sie Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete auf die Arbeitswelt in Deutschland vor.
Aufbau der Kurse
Die Grundstruktur der Berufssprachkurse bildet der Basiskurs. Bei den Basiskursen steht das Erreichen berufsübergreifender Deutschkenntnisse im Vordergrund. Die inhaltlichen Vorgaben und didaktischen Anforderungen beim Unterrichten in diesen Kursen sind in den jeweiligen Kurskonzeptes des BAMF beschrieben. Die sprachlichen Kompetenzen der Teilnehmenden werden im Kontext allgemeiner Inhalte aus der Arbeitswelt erworben. Jeder Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Das erhaltene Zertifikat ist dabei sehr hilfreich für den weiteren beruflichen Weg.
Wer kann teilnehmen?
Allgemeine Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Berufssprachkurs erfüllen:
- Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiter-qualifizierung. Dies ist der Fall bei Zugewanderten aus Drittstaaten, Bürgern und Bürgerinnen der EU und Deutschen mit Migrationshintergrund.
- Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen. Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau unterhalb B2 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem und nicht bestandenem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
- Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") oder SGB III (Arbeitslosengeld).
- Sie suchen eine Ausbildungsstelle bzw. befinden sich bereits in der Ausbildung.
- Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
Teilnahme als Beschäftigte
Sofern Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern.
Kosten der Teilnahme
Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro liegt, zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit (50 Prozent des Kostenerstattungssatzes). Dies sind bei einem Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten insgesamt 1.024 Euro. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.
Teilnahmeberechtigung
Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Berater. Diese wissen auch, an welchen Sprachschulen Kurse angeboten werden und ob für Sie ggf. Spezialkurse in Frage kommen.
Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können Sie direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.
Hintergrund
Die berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund ist ein Regel-instrument der Sprachförderung des Bundes entsprechend § 45a Aufenthaltsgesetz. Sie baut unmittelbar auf den allgemeinsprachlichen Integrationskursen auf.